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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ZamWorking GmbH & Co. KG mit Sitz in Grafing bei München, Amtsgericht München HRA 113618

Stand: 08.11.2021

I. Geltungsbereich

a. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Verträge über

- ZamWorking Büro Flächen (Team Office, Meetingräume, Virtual Office und sonstige Flächen) und

- ZamWorking Coworking Flächen (sämtliche Tarife)

(zusammen nachfolgend „ZamWorking Center Flächen“)

zwischen der ZamWorking GmbH & Co. KG (nachfolgend „ZamWorking “) und dem jeweiligen Kunden („Kunde“), gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet.

b. Dieser Vertrag ist wirtschaftlich vergleichbar mit einem Vertrag über die Unterkunft in einem Hotel. Sämtliche Räume bleiben unter der Kontrolle von ZamWorking.

c. Der Kunde akzeptiert, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, Eigentum, Pachtbesitz oder sonstigen grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Kunden in Bezug auf die Räumlichkeit(en) begründet.

II. Vertragsgegenstand

a. ZamWorking räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die ZamWorking Center Flächen (hierunter fallen auch einzelne Coworking Desks) und Einrichtungsgegenstände zur ausschließlichen Nutzung als Büro gegen Entgelt („Servicegrundgebühr“) zu nutzen. Daneben bietet ZamWorking dem Kunden zusätzliche Leistungen gegen Entgelt („Servicekosten“) an.

b. ZamWorking verpflichtet sich, den Kunden ZamWorking Center Flächen in dem vertraglich vereinbarten Umfang an dem vereinbarten Standort bereitzustellen. In Ausnahmefällen ist ZamWorking berechtigt, dem Kunden alternative ZamWorking Center Flächen in vergleichbarer Größe und Qualität am betreffenden Standort bereitzustellen. Soweit der Kunde kein Paket mit fest zugewiesenen ZamWorking Center Flächen oder Arbeitsplätzen, sondern mit flexiblen Arbeitsplätzen bucht (Lounge, Bistro, Flex Desk), hängt die Zurverfügungstellung durch ZamWorking von der Verfügbarkeit am betreffenden Standort ab.

c. Die vom Kunden zu zahlende Servicegrundgebühr umfasst die Vergütung für die Nutzung der vereinbarten ZamWorking Center Flächen und der Allgemeinflächen und die gesamten anfallenden Nebenkosten (verbrauchsabhängig und verbrauchsunabhängig). Die Größe der ZamWorking Center Flächen oder der Allgemeinflächen hat keinen Einfluss auf die Höhe der Servicegrundgebühr.

d. Dem Kunden ist bekannt, dass die ZamWorking Center Flächen weder klimatisiert noch mechanisch belüftet sind. Es kann daher im Sommer zu Aufheizungen des Office Spaces kommen, auch über eine Raumtemperatur von 26°C hinaus. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel der ZamWorking Center Flächen dar. Insbesondere schuldet ZamWorking nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher oder den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffender Vorgaben.

e. Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

f. Die Mitgliedschaft "ZamWorking-Mitglied" ist kostenfrei und beinhaltet keinerlei Ansprüche auf Büroarbeitsplätze oder Services, sondern lediglich virtuelle Leistungen bzw. die Zugehörigkeit zu Online Portalen. Der Kunde bestätigt, mit der über diese Portale einhergehenden Sichtbarkeit der eingegebenen Daten einverstanden zu sein.

i. Das Mitglied bestätigt, dass im Coworking Space keine der folgenden Geschäftsmodelle betrieben werden:

- Unterhaltung für Erwachsene / Pornografie

- MLM Multilevel-Marketing oder Schneeballsysteme

- Handel mit Drogen, Waffen, gefälschter Medizin oder anderer gefälschter Artikel, Alkohol

- Glücksspiel

- Illegale oder hinsichtlich der Legalität fragwürdige Geschäfte und Produkte

- File-Sharing-Dienste

- Kirchenähnliche Organisationen oder religiöse Gruppen

III. Geldwäscheprüfung

Soweit ZamWorking nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet ist, wird der Kunde ZamWorking die notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtung gilt auch, sobald und soweit sich der wirtschaftlich Berechtigte des Kunden bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert.

IV. Zahlungen

a. Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, ist die Servicegrundgebühr spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus für diesen Monat zu entrichten

b. Servicekosten für zusätzliche Services stellt ZamWorking dem Kunden jeweils für den abgelaufenen Monat in Rechnung. Soweit nicht Preise für Services mit dem Kunden im Einzelnen verhandelt sind, findet die jeweils gültige Servicepreisliste Anwendung. Die Servicekosten sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der betreffenden Rechnung fällig.

c. Im Verzug befindliche Rechnungsbeträge sind vom Auftraggeber mit 9 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Darüber hinaus wir im Verzugsfall eine Pauschale in Höhe von 20,- € gemäß § 288, Abs. 5 BGB erhoben.

d. Für den Fall, dass der Kunde über vier Wochen mit der Zahlung in Verzug ist, ist ZamWorking berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen. ZamWorking ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang zum Office- und Coworking-Space zu verweigern. Dies begründet in keinem Fall eine Schadenersatzpflicht des Kunden.

e. Bei Zahlungsverzug erhebt ZamWorking für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren und für jede fehlgeschlagene Buchung (Kreditkarte und Lastschrift), jede Rücklastschrift, unabhängig vom Grund für die Lastschrift, eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 5,- €.

V. Übergabe der ZamWorking Center Flächen

Bei der Übergabe der ZamWorking Center Flächen an den Kunden werden die Parteien ein Übergabeprotokoll erstellen. Das Übergabeprotokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen und mit dem Datum der Übergabe zu versehen. In das Übergabeprotokoll sind der Zustand der Office Spaces und des Inventars sowie etwa festgestellte Schäden und Mängel aufzunehmen. Sofern im Übergabeprotokoll nichts Gegenteiliges vermerkt ist, erkennt der Kunde die Office Spaces als vertragsgemäß, bezugsfertig, unbeschädigt und für seine Zwecke ohne Einschränkung geeignet an, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel. Verdeckte Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Feststellung ZamWorking anzuzeigen.

VI. Haftung von ZamWorking

ZamWorking haftet

a) nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei der Übernahme von Garantien, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;

b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.

c) Die verschuldensunabhängige Haftung von ZamWorking für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen.

d) Eine weitergehende Haftung von ZamWorking ist ausgeschlossen.

VII. Benutzung der ZamWorking Center Flächen und des Inventars sowie Verhaltenspflichten des Kunden

a. Der Kunde darf die ZamWorking Center Flächen nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck benutzen. Die Nutzung der ZamWorking Center Flächen oder Allgemeinflächen für private Zwecke, insbesondere private Feierlichkeiten durch den Kunden sowie durch seine Mitarbeiter oder durch Dritte, denen der Kunde Zutritt gewährt, ist untersagt.

b. Der Kunde hat die ZamWorking Center Flächen und das Inventar pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen hat der Kunde ZamWorking unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden ZamWorking Center Flächen oder Inventar nutzen, verursacht werden.

c. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem ZamWorking-Standort oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf von ZamWorking schaden könnten. Der Kunde hat auf ein ansprechendes Erscheinungsbild seiner ZamWorking Center Flächen zu achten.

d. Der Kunde darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliche elektrische Geräte in den ihm überlassenen ZamWorking Center Flächen anschließen. Der Kunde hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen.

e. Sämtliche vom Kunden in den Geschäftsräumen benutzten elektrischen Geräte sowie dazugehörige Teile (auch Kabel-/Steckverbindungen) müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.

f. Der Kunde ist für die von ihm in die ZamWorking Center Flächen mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschließbare ZamWorking Center Flächen als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegengestände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. ZamWorking haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von ZamWorking zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über ZamWorking versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.

g. Der Kunde darf keine verderblichen, schädlichen oder gefährliche Materialien in die ZamWorking Center Flächen mitbringen oder dort anliefern lassen. Gleiches gilt für die Anlieferung von Gegenständen, die über 5 kg wiegen, ein Längenmaß von über 45 cm, bzw. ein Raummaß von über 30,5 cm haben.

h. Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Absprache gestattet. ZamWorking kann nach billigem Ermessen über die Zulässigkeit von Haustieren entscheiden. Die Zustimmung kann von ZamWorking einseitig widerrufen werden. Ein Widerruf der Zustimmung begründet kein Sonderkündigungsrecht eines Vertragsverhältnisses durch den Kunden.

VIII. Internetnutzung

a. Falls ZamWorking dem Kunden einen Zugang zum Internet bereitstellt, ist der Kunde für Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Er unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Beschränkungen. Der Kunde wird dafür sorgen, dass er und sämtliche Personen, die auf seine Veranlassung hin den von ZamWorking zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nutzen, hierüber informiert werden, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere das rechtswidrige Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material zu unterlassen. Sollte ZamWorking wegen eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung oder gesetzliche Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde ZamWorking insoweit freistellen.

b. Der von ZamWorking zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. ZamWorking hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Zahlenmäßige Angaben in den Werbematerialien dienen nur der Veranschaulichung und stellen in keinem Fall ein bindendes Angebot seitens ZamWorking dar.

c. Dem Kunden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann.

d. ZamWorking wird in seinem hauseigenen Netz im jährlichen Mittel eine Verfügbarkeit von 97% bereitstellen. Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind Störungen, die ihre Ursache nicht in dem Netz von ZamWorking und seiner Schnittstellen zu Netzen Dritter haben (z.B. höhere Gewalt, Ausfall Kommunikationsnetze Dritter, etc.) und auch nicht anderweitig von ZamWorking zu vertreten sind.

e. Der Kunde wird vor dem Hintergrund von Ziff VIII. b., c. und d. dafür sorgen, dass er für den Fall der Nichtverfügbarkeit oder nichtausreichender Bandbreite eine Backup-Lösung bereithält (z. B. Zugang zu einem mobilen Netz), damit Schäden beim Kunden durch die Nichtverfügbarkeit oder nicht ausreichende Bandbreite verhindert werden.

f. Dem Kunden ist bewusst, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite begrenzt ist. Um allen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, wird der Kunde, den von ZamWorking zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Das Streamen, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams etc. ist zu unterlassen. Sollte die geschäftliche Tätigkeit des Kunden ein solches Streamen, den Download oder Upload solcher Daten notwendig machen, ist der Kunde verpflichtet, vorher mit ZamWorking eine Lösung abzustimmen (z.B. das Buchen einer für den Kunden reservierten Bandbreite), die den anderen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten mit dem Internetzugang ermöglicht.

IX. Benutzung der ZamWorking Center Flächen oder des Inventars durch Dritte

a. Der Kunde ist zur ganzen oder teilweisen Überlassung oder Gebrauchsgewährung der ZamWorking Center Flächen oder des Inventars an Dritte nicht berechtigt.

b. Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in die ZamWorking Center Flächen gelangte Dritte verursacht wurden.

c. Der Kunde hat die überlassenen ZamWorking Center Flächen vor Zugriff durch Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel und Zugangskarten dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit ZamWorking vereinbart ist.

X. Betreten der ZamWorking Center Flächen durch ZamWorking

ZamWorking ist berechtigt, die ZamWorking Center Flächen während der üblichen Geschäftszeiten, bei Gefahr im Verzug zu jeder Tages- und Nachtzeit zu betreten. ZamWorking nimmt dabei auf den Geschäftsbetrieb des Kunden größtmögliche Rücksicht und wird in aller Regel den Kunden rechtzeitig vorher hierüber informieren.

XI. Bauliche Veränderungen, Renovierungsmaßnahmen

ZamWorking ist berechtigt, Bau- und Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, die zur Erhaltung oder zur Verbesserung der überlassenen ZamWorking Center Flächen und der gemeinschaftlich genutzten Flächen (Allgemeinflächen) sowohl im Innen- als auch im Außenbereich angemessen sind. ZamWorking wird sicherstellen, dass derartige Maßnahmen mit dem Kunden einvernehmlich abgestimmt und nicht zur Unzeit erfolgen werden.

XII. Hausordnung

Die Hausordnung regelt weitere Verhaltenspflichten des Kunden und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags.

XIII. Sicherheitsbelehrung

Die Sicherheitsbelehrung regelt das Verhalten im Brandfall, sowie arbeitsschutzrechtliche Themen.  

XIV. Kündigung, Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung durch ZamWorking

a. Soweit im Vertrag nicht eine feste Laufzeit ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist, ist der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar.

b. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für ZamWorking liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

a) für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr oder eines nicht unerheblichen Teils dieser in Verzug ist;

b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Servicegrundgebühr für zwei Termine erreicht;

c) wiederholt in Verzug mit der Zahlung anderer Servicekosten kommt und trotz Abmahnung und Setzen einer angemessenen Frist die Zahlung nicht unverzüglich nachholt;

d) der Kunde die Rechte von ZamWorking dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die ZamWorking Center Flächen oder das Inventar durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder unbefugt einem Dritten überlässt.

e) seine Mitwirkungspflicht nach Ziff. III auch nach vorheriger Abmahnung und angemessener Fristsetzung verletzt, indem er ZamWorking nicht die erforderlichen Unterlagen und Informationen für seine Identifizierung und die des wirtschaftlich Berechtigten sowie die Informationen zur Abklärung des Status als politisch exponierte Person zur Verfügung stellt, Änderungen nicht unverzüglich anzeigt oder unrichtige Angaben macht.

c. Kündigt ZamWorking den Vertrag außerordentlich wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, hat der Kunde ZamWorking hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen. Der Kunde haftet insoweit insbesondere für den Schaden, den ZamWorking dadurch erleidet, dass die ZamWorking Center Flächen nach dem Auszug des Kunden leer stehen oder unterhalb der mit dem Kunden vereinbarten Servicekosten überlassen werden müssen.

d. Jede Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform, wobei eine Kündigung per unterschiebenem Fax oder durch Übersendung eines unterschriebenen eingescannten Dokuments per E-Mail ausreichend ist.

XV. Beendigung des Vertrags

a. Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags die genutzten ZamWorking Center Flächen und das Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe der ZamWorking Center Flächen bestehende Zustand ist wieder herzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird ZamWorking auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemessenen Handling-Pauschale von mindestens 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen; die Handling-Pauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde geringere Kosten nachweist. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von sieben Tagen nach Übersendung der Rechnung durch ZamWorking zu zahlen.

b. Beim Auszug muss der Kunde sämtliche ihm überlassene und auch selbst gefertigte Schlüssel und Zugangskarten zurückgeben. Andernfalls ist ZamWorking berechtigt, auf Kosten des Kunden neue Schlösser und Sicherungsanlagen einbauen zu lassen.

c. ZamWorking kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Nach 14 Tagen ist ZamWorking befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten.

d. Nach Ende der Vertragslaufzeit werden eingehende Post und Pakete nicht angenommen. Für sich ergebende Folgen haftet der Kunde. Von dem Kunden bei Vertragsende nicht abgeholte Post/Pakete werden 14 Tage nach Vertragsende vernichtet. Der Kunde gibt insoweit Eigentum/Besitz auf. Leistung von Schadensersatz wird ausgeschlossen.

XVI. Vorsteuerabzug

Der Kunde ist verpflichtet, die ZamWorking Center Flächen ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Änderungen in der Art der Kunden-Tätigkeit, die umsatzsteuerlich relevant sind, bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ZamWorking. ZamWorking kann seine Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Kunde verpflichtet, ZamWorking jeden durch den Verlust des Vorsteuerabzuges entstehenden Schaden zu ersetzen. Auf entsprechende Anforderung von ZamWorking und/oder der Finanzverwaltung wird der Kunde die entsprechenden Nachweise erbringen. Sollte der Anteil der Ausschlussumsätze jetzt oder in Zukunft 5% überschreiten und insofern die Umsatzsteueroption entfallen, verpflichtet sich der Kunde, ab diesem Zeitpunkt die dann gültige Bruttoservicegrundgebühr ohne Ausweisung einer Umsatzsteuer zu zahlen.

XVII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung

a. Gegenüber Zahlungsansprüchen von ZamWorking kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.

b. Der Kunde ist zu einer Minderung der laufenden Servicezahlungen nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

c. Das Recht des Kunden, etwaige Ansprüche auf Rückzahlung minderungsbedingt überzahlter Service- oder Servicegrundgebühren oder sonstige Ansprüche gegen ZamWorking gesondert geltend zu machen, wird durch vorstehende Regelungen nicht berührt.

XVIII. Sicherheitsleistung

a. Soweit die Stellung einer Sicherheit durch den Kunden vereinbart ist, dient diese der Absicherung sämtlicher Forderungen von ZamWorking gegen den Kunden aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und seiner Beendigung (einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche, Rechtsverfolgungskosten von ZamWorking o.ä.). Der Kunde wird die Sicherheit auf das von ZamWorking benannte Konto überweisen. Guthabenzinsen werden nicht gezahlt. Anstelle der Zahlung der Sicherheit kann der Kunde die Sicherheit auch durch die Gestellung einer unwiderruflichen, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse auf erstes Anfordern leisten, wobei das Geldinstitut auf das Hinterlegungsrecht bei Gericht ebenso verzichten muss wie auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung (ausgenommen die Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen) sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB.

b. Der Kunde erhält die Sicherheit innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Räumung der Büroflächen zurück, soweit Ansprüche von ZamWorking gegen den Kunden weder bestehen noch zu erwarten sind.

c. Nimmt ZamWorking während der Vertragslaufzeit die Sicherheit in Anspruch, hat der Kunde sie unverzüglich wieder bis zur vereinbarten Höhe aufzufüllen. Ändern sich die Servicegrundgebühr oder der Umsatzsteuersatz, kann ZamWorking verlangen, dass der Kunde die Sicherheit entsprechend anpasst.

XVIII. Schlussbestimmungen

a. Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag das für den Sitz der ZamWorking zuständige Gericht.

b. Es gilt deutsches Recht.

c. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden. Diese Regelung gilt nicht, soweit der Kunde nach Vertragsschluss weitere Serviceleistungen hinzubestellt. Diese werden – eine entsprechende Einigung zwischen den Parteien vorausgesetzt – insbesondere ohne Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil.

d. Den Parteien sind die gesetzlichen Schriftformerfordernisse der §§ 550 Satz 1, 578 und §§ 126, 127 BGB bekannt. Sie verpflichten sich hiermit gegenseitig, auf jederzeitiges Verlangen einer Partei alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um dem gesetzlichen Schriftformerfordernis Genüge zu tun. Dies gilt nicht nur für den Abschluss dieses Vertrages, sondern auch für alle etwaigen Nachtrags-, Änderungs- und Ergänzungsverträge und Anlagen zu diesem Vertrag. Die Parteien stimmen überein, dass die Kündigung dieses Vertrages wegen der Nichteinhaltung des Schriftformerfordernisses einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt, wenn nicht zuvor erfolglos alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Schriftform des Vertrages herzustellen.

e. ZamWorking behält es sich vor, diese Bedingungen zu ändern, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies ist der Fall bei weniger gewichtigen Bestimmungen dieser Bedingungen, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen. Der Kunde wird über die Änderung rechtzeitig benachrichtigt.

f. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige oder – soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertige Regelung zu ersetzen.

Cobot Terms & Conditions

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